Alkohol am Steuer
15.02.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN
Wer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, riskiert empfindliche Bußgelder und hohe Strafen. Betroffen sind insbesondere junge Menschen, aber auch routinierte Fahrer lassen sich zu Trunkenheitsfahrten hinreißen.
Beim Alkoholkonsum rangieren die Deutschen laut Statistik der Weltgesundheitsorganisation (WHO) international nach wie vor in der Spitzengruppe. Ob ein Cocktail zur Ladies Night oder das sprichwörtliche Feierabendbier in der Kneipe: Alkoholische Getränke sind selbstverständlicher Bestandteil unserer Feier- und Genusskultur. Doch spätestens auf dem Nachhauseweg wird die berauschende Heiterkeit schnell zum Partykiller. Denn im Straßenverkehr gehören Bier, Wein und Schnaps zu den häufigsten Unfallursachen, oft mit fatalen Folgen.
Insbesondere junge Menschen und Fahranfänger erliegen den Versuchungen des Alkohols und lassen sich immer wieder zu riskanten Trunkenheitsfahrten hinreißen. Christoph Walgenbach ist als Inhaber der Fahrschule Christoph Walgenbach GmbH von Berufswegen bestens mit den Gefahren des Alkohols vertraut und weiß um die Ursachen: „Die enthemmende Wirkung des Alkohols äußert sich in verminderter Angst und erhöhter Risikobereitschaft. Was für soziale Kontakte mitunter förderlich sein kann, hat auf der Straße schnell schwerwiegende Konsequenzen“.
Denn bereits in geringen Mengen führt Alkoholkonsum zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der motorischen Fähigkeiten, der Aufmerksamkeit und des Reaktionsvermögens. „Bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille verlängert sich die Reaktionszeit bis auf das Doppelte gegenüber einer nüchternen Person,“ erklärt Christoph Walgenbach. „Im Straßenverkehr, wo unvorhergesehene Gefahren mitunter Reaktionen in Sekundenbruchteilen erfordern, ist schon eine minimale Einschränkung der Fahrtüchtigkeit somit entscheidend.“
Vor allem unerfahrene Fahrer neigen zur Selbstüberschätzung und setzen sich wider besseres Wissen angetrunken hinters Steuer. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen für diese Gruppe besonders streng: Für Fahranfänger gilt bis zum Ablauf der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres absolutes Alkoholverbot. „Oft siegt schlicht die Bequemlichkeit über die Vernunft, wenn es nach einer durchzechten Nacht auf den Nachhauseweg geht,“ weiß Christoph Walgenbach. „Ungeachtet aller Sicherheitsrisiken erscheint das eigene Auto verlockender als die vermeintlich teurere Fahrt mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln.“
Mahnende Worte sind oft sinnlos, wenn junge Fahrer sich betrunken ans Steuer setzen wollen. Effektivere Strategien sind Prävention durch frühzeitige Aufklärung um zu vermeiden, dass junge Menschen überhaupt in die Versuchung kommen. Christoph Walgenbach empfiehlt den Fahrschülern, das eigene Auto beim Feiern ungeachtet jeglicher Promillegrenzen besser stehen zu lassen. „Sich Gedanken um alternative Transportwege zu machen, sollte selbstverständlicher Bestandteil der Abendplanung oder Feiervorbereitung sein. Um ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen, ist eine angemessene Ausbildung deshalb unverzichtbar. Wer einmal verstanden hat, wie leichtfertig er das eigene Leben und auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer durch Trunkenheit am Steuer aufs Spiel setzt, trifft im Zweifel die richtige Entscheidung und lässt das Auto stehen.“
Weitere Hinweise zum Thema gibt Christoph Walgenbach gern persönlich unter der Durchwahl 0221840083 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Christoph Walgenbach GmbH, Brücker Mauspfad 629, 51109 Köln-Brück.